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VStättVO

Mehr Haftungs- und Rechtssicherheit für Betreiber, Veranstalter, Event-Manager und Angestellte

Ausbildung „Sachkundige Aufsichtsperson“

Veranstaltungssicherheit optimieren – Haftungsrisiken minimieren

Veranstaltungen sind häufig mit besonderen Risiken verbunden. Es haftet immer eine natürliche Person wie z.B. Firmeninhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer und ähnliche Positionen in der Unternehmensleitung. Betroffen ist eine breite Zielgruppe, die über die gesetzlichen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung (VSTättVO) und deren Möglichkeiten jedoch zumeist nur unzureichend informiert ist. Mit der „Sachkundigen Aufsichtsperson“ hat der Gesetzgeber eine neue Qualifizierung eingeführt, die im Rahmen eines 3-tägigen Seminars per Zertifikat erlangt werden kann.

Ihr Vorteile: Minimierung der persönliche Haftungsrisiken Garantie eines bestmöglichen SicherheitsniveausKostenreduktion für Betreiber und Veranstalter
Zielgruppe:

Wirtschaft:
Hotels, Kongresse, Gaststätten, Discotheken
Theater, Unternehmen,…
Kommunen:
Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Theater
Bei Veranstaltungen:
Schulen (Aula), Sporthallen, Museen, Kirchen
Versammlungsstätten:
mit mehr als 1.000 Plätzen In- und Outdoor
mit mehr als 5.000 Besuchertribünen

* Seminarinhalte:
* Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften für Veranstaltungen (VStättVO, BGV C1)
* Schulung zum Erkennen von Gefährdungen - Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
* Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (DIN 15750)
* Einsatz und Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson

Sie wünschen ein individuelles Inhouse-Seminar oder ein spezifisches Seminar für Ihre Branche?

Interessenten senden bitte eine E-Mail an: service@gvwd.info
Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot.

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